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Tipps zur Krankenkassenabrechnung bei Haarersatz

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Bei einer Chemotherapie oder krankheitsbedingtem Haarausfall übernehmen die Kassen in allen Fällen mindestens einen Teil, oder auch in Einzelfällen, z.B. ggfs. bei einer Langzeittherapie, die gesamten Kosten einer Perücke. Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen für die Perücke ein Rezept ausstellen.

Hier ein Auszug aus dem Hilfsmittelkatalog: die Ausstattung mit Perücken ist insbesondere bei weiblichen Personen, bei Kindern und Jugendlichen mit einer haararmen oder haarlosen Kopfpartie angezeigt. Bei Erwachsenen männlichen Personen kommt die Ausstattung mit einer Perücke nur in Ausnahmefällen, z.B. bei entstellenden Veränderungen, bei narbig deformierter Kopfhaut oder krankheitsbedingtem plötzlichen Haarausfall, in Betracht." In einem weiteren Paragraph (§ 12 SGB V) steht: "Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen." Bitte sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse!

Rechnen Sie selbst mit Ihrer Krankenkasse ab: sie können die Rechnung für den Einkauf Ihrer Perücke bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Rezept Ihres Arztes und je nach Krankenkasse übernimmt diese einen Teil, oder sogar die komplette Rechnung für Ihre neue Zweitfrisur.

Gehen Sie wie folgt vor:
1. Wählen Sie Ihre Wunschfrisur aus und bestellen Sie diese bei uns.
2. Nach Erhalt der Zweitfrisur bezahlen Sie diese. (Vorraussetzung die Zweitfrisur entspricht Ihren Wünschenund Sie tauschen Sie nicht um!.
3. Fordern Sie von Ihren Verkäufer eine Quittungen.
4. Mit dieser quittierten Rechnung und dem Rezept Ihres Arztes wenden Sie sich zur Abrechnung an Ihre Krankenkasse, welche Ihnen das Geld überweist.

Tipp: Der Wechsel in die PKV kann sich lohnen, da dort die Erstattung möglicherweise, abhängig vom gewählten Tarif, besser sein kann.

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